Rechtliche Informationen
Meldung über terroristische Inhalte
Meldeweg für terroristische Online-Inhalte und Kontaktstelle für behördliche Entfernungsanordnungen gemäß Verordnung (EU) 2021/784 (TCO-Verordnung).
Stand: Oktober 2026
Rechtsgrundlage
Diese Seite setzt die Verordnung (EU) 2021/784 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (TCO-Verordnung) um. Sie unterscheidet zwischen zwei Meldewegen mit unterschiedlichen Fristen:
- Entfernungsanordnungen zuständiger Behörden eines Mitgliedstaats (Art. 3 TCO-VO)
- Hinweise von Nutzern oder Dritten, die mutmaßlich terroristische Inhalte melden (Art. 14 TCO-VO)
Entfernungsanordnungen von Behörden — 1-Stunden-Frist
Wichtig für zuständige Behörden:
Eine formelle Entfernungsanordnung nach Art. 3 TCO-VO bearbeiten wir innerhalb von einer Stunde nach Eingang — unabhängig von Wochentag oder Uhrzeit.
Für eine gültige Entfernungsanordnung sind erforderlich:
- Bezeichnung der anordnenden Behörde und Rechtsgrundlage der Anordnung
- Hinreichend detaillierte Begründung, weshalb der Inhalt als terroristisch einzustufen ist
- Exakter URL/Standort des Inhalts (eindeutige Lokalisierung)
- Hinweis auf die Möglichkeit von Rechtsmitteln gegen die Anordnung
- Kontaktdaten der anordnenden Behörde für Rückfragen
Entfernungsanordnungen akzeptieren wir in deutscher und englischer Sprache (Art. 3 Abs. 4, Art. 15 Abs. 2 TCO-VO).
Kontaktstelle für Entfernungsanordnungen (24/7):
Betreff: „TCO-Entfernungsanordnung / Removal Order"
Können wir eine Anordnung nicht fristgerecht umsetzen (z. B. wegen höherer Gewalt oder erkennbarer Formfehler), informieren wir die anordnende Behörde unverzüglich mit Begründung (Art. 3 Abs. 6, 7 TCO-VO).
Hinweise von Nutzern und Dritten
Jede Person kann uns auf mutmaßlich terroristische Inhalte hinweisen. Diese Hinweise unterliegen keiner gesetzlichen 1-Stunden-Frist, werden aber priorisiert geprüft.
Bitte nutze dafür unseren Support-Kanal unter /support mit dem Betreff „Meldung: terroristische Inhalte".
Erforderliche Angaben:
- Direkte URL oder eindeutiger Pfad zum beanstandeten Inhalt
- Datum und Uhrzeit der Feststellung (inkl. Zeitzone)
- Kurze Begründung, warum der Inhalt als terroristisch einzustufen ist
- Optional: Screenshots oder technische Logs als Nachweis
- Kontaktmöglichkeit für Rückfragen (anonyme Hinweise sind möglich)
Prüfung und Maßnahmen
Nach Eingang prüfen wir den gemeldeten Inhalt. Stellen wir fest, dass ein Inhalt gegen geltendes Recht oder unsere AGB verstößt, können wir ihn entfernen, den Zugriff darauf sperren oder an zuständige Stellen eskalieren. Betroffene Kunden werden hierüber informiert, soweit dadurch keine behördliche Maßnahme gefährdet wird.
Der von einer Entfernung betroffene Diensteanbieter-Kunde hat die Möglichkeit, die Entscheidung über unseren Support anzufechten (Art. 10 TCO-VO).
Transparenzbericht
Haben wir im vorangegangenen Kalenderjahr Entfernungsanordnungen nach Art. 3 TCO-VO erhalten, veröffentlichen wir hierzu einen Transparenzbericht gemäß Art. 7 TCO-VO. Ohne entsprechende Anordnungen entfällt diese Pflicht für das betreffende Jahr.
Missbrauch des Meldekanals
Der Meldeweg ist ausschließlich für sicherheitsrelevante Hinweise vorgesehen. Wissentlich falsche oder missbräuchliche Meldungen können zur Einschränkung des Zugangs zu Support-Kanälen führen.
Akute Gefahrenlage:
Bei unmittelbarer Gefahr für Leib oder Leben kontaktiere zusätzlich und unverzüglich die örtlichen Sicherheitsbehörden (in Deutschland: Notruf 110). Diese Seite ersetzt keinen Notruf.